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Kontakt
Corona: Aktuelle Zugangsregelungen
Patient*innen der LVR-Universitätsklinik Essen werden gebeten, vor Aufnahme einen Corona-Schnelltest vorzunehmen und das negative Testergebnis zu versichern.
Für Patient*innen und Mitarbeitende gilt keine Maskenpflicht, das Tragen einer Maske wird beim Unterschreiten des Empfohlenen Abstands (1,5 Meter) empfohlen.
Alle Besucher*innen wie Angehörige, Begleitpersonen, Handwerker, externe Therapeuten*innen, Ärzte*innen, Richter*innen, Rechtsanwälte*innen, Mitarbeitende von Paketdiensten, Teilnehmende von Selbsthilfegruppen etc. müssen eine FFP2-Maske tragen.
Über die Besuchzeiten informieren die jeweiligen Stationen.