LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie Essen
Die Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikum Essen dient der einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO. Hier sind Patient*innen untergebracht, bei denen dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Damit entspricht die Unterbringung in unserer Klinik einer Art "Untersuchungshaft"; die Patient*innen bleiben bis zu ihrer Hauptverhandlung in unserer Klinik, um dann ggf. in eine Maßregelvollzugsklinik verlegt zu werden.
Sicherheit und Schutz
Bei der grundsätzlichen Anwendung des Maßregelvollzugsrechts sind einige Einschränkungen zu beachten, die sich einerseits aus der Unschuldvermutung, andererseits aus dem vorläufigen Sicherheitszweck ergeben: Aus der Unschuldsvermutung ergibt sich, dass eine Zwangsbehandlung (außer im Falle akuter Eigen- oder Fremdgefährdung) unzulässig ist. Außerdem ist der offene Vollzug aufgrund des Schutzzwecks der öffenltichen Sicherheit ausgeschlossen - eine Lockerung findet also grundsätzlich nicht statt.
Aufgaben der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie Essen
Unsere Klinik verfügt über 54 Plätze; die Patient*innen werden auf drei Stationen untergebracht. Zu den wichtigsten Aufgaben der Klinik gehören eine umfassende Diagnostik und forensische Beurteilung der Untergebrachten. Hierdurch sollen Fehleinweisungen in den Maßregelvollzug verhindert werden. Für diejenigen Patient*innen, die gemäß Urteil in den stationären Maßregelvollzug eingewiesen werden, soll durch die zuvor bei uns erfolgte Diagnostik und Beurteilung ein rascher Einstieg in die Therapie ermöglicht werden.