Praktika in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Praktika in der LVR-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Essen
Praktikum zur Berufsorientierung im Bereich SozialarbeitPflichtpraktika bei sonstigen Aus- und Weiterbildungen
Praktikum im Medizinstudium (Pflichtpraktikum „Krankenpflegedienst“)
Praktika für Studierende der Psychologie
Praktikum zur Berufsorientierung im Bereich Sozialarbeit

Nach abgeschlossener Schullaufbahn ist es möglich, ein freiwilliges, unentgeltliches Praktikum zur Berufsorientierung/Berufsvorbereitung im Bereich Sozialarbeit zu absolvieren.
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Dauer des Praktikums: Vier Wochen bis maximal drei Monate
Ansprechpartnerin: Judith Wendler, E-Mail judith.wendler@lvr.de
Pflichtpraktika bei sonstigen Aus- und Weiterbildungen

Auf Anfrage können weitere Pflichtpraktika z.B. für die Ausbildung in der Altenpflege oder für verschiedene Weiterbildungen vereinbart werden.
Da die Kapazitäten begrenzt sind, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.
Voraussetzung ist jeweils ein Mindestalter von 18 Jahren und der Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Anfragen und Bewerbungen für Praktika im Pflegedienst per E-Mail an Franziska Weidlich
Praktikum im Medizinstudium (Pflichtpraktikum „Krankenpflegedienst“)

Das Praktikum können wir Ihnen auf zwei dafür zugelassenen Stationen anbieten.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie geben die Voraussetzungen und Bedingungen vor.
Eine entsprechende Bescheinigung wird im Anschluss ausgestellt.
Anfragen und Bewerbungen für Praktika im Rahmen des Medizinstudiums bitte an: Franziska Weidlich
Praktika für Studierende der Psychologie

Für Praktika im Rahmen eines Psychologiestudiums wenden Sie sich bitte an die Sekretariate der jeweiligen ärztlichen Leitungen.
Studentische Praktika werden ausschließlich an Hauptfach-Studierende der Psychologie (bevorzugt Master; in Ausnahmefällen auch Bachelor) im mindestens 4. Studiensemester vergeben. Hierbei muss es sich um Pflichtpraktika handeln, ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen (Auszug aus der Studienordnung/Prüfungsordnung, aus der die genaue Dauer des Praktikums hervorgeht und dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt). Schülerpraktika oder Praktika zur Orientierung nach dem Schulabschluss oder Praktika vor Aufnahme eines Psychologiestudiums sind nicht möglich.
Bewerbungen können per E-Mail an das FuL-Sekretariat von Prof. Scherbaum geschickt werden: Melanie.Kownatka@lvr.de