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Praktika in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Praktikum im Bereich Sozialarbeit

junge Frau schaut durch eine Lupe

Studierende der Sozialen Arbeit können ihr Pflichtpraktikum im Kliniksozialdienst absolvieren. Eine Vergütung ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit nicht als Praxispartner für Studierende im Dualen Studium der Sozialen Arbeit zur Verfügung stehen.

In Einzelfällen ist nach abgeschlossener Schullaufbahn auch ein freiwilliges, unentgeltliches Praktikum zur Berufsorientierung/Berufsvorbereitung möglich. Das Mindestalter für Praktikant*innen beträgt 18 Jahre.

Bitte kontaktieren Sie bei Interesse an einem Praktikum im Sozialdienst Judith Wendler, E-Mail judith.wendler@lvr.de.

Judith Wendler ist für Praktikumsanfragen für den gesamten Sozialdienst der LVR-Universitätsklinik zuständig. Bitte senden Sie nicht mehrere Bewerbungen an die verschiedenen Abteilungen, sondern teilen in einer E-Mail ggf. mit, für welche Abteilung (z.B. Allgemeinpsychiatrie, Suchterkrankungen, forensische Psychiatrie etc.) Sie sich besonders interessieren.

Pflichtpraktika bei sonstigen Aus- und Weiterbildungen

Mehrere Personen sammeln Ideen und tragen Sie in einem großen Kopf zusammen

Auf Anfrage können weitere Pflichtpraktika z.B. für die Ausbildung in der Altenpflege oder für verschiedene Weiterbildungen vereinbart werden.

Da die Kapazitäten begrenzt sind, muss in jedem Einzelfall entschieden werden.

Voraussetzung ist jeweils ein Mindestalter von 18 Jahren und der Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Anfragen und Bewerbungen für Praktika im Pflegedienst per E-Mail an Franziska Weidlich

Praktikum im Medizinstudium (Pflichtpraktikum „Krankenpflegedienst“)

Vier Personen, die im medizinischen Bereich arbeiten.

Das Praktikum können wir Ihnen auf zwei dafür zugelassenen Stationen anbieten.

Die Bezirksregierung Düsseldorf, das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie geben die Voraussetzungen und Bedingungen vor.
Eine entsprechende Bescheinigung wird im Anschluss ausgestellt.

Anfragen und Bewerbungen für Praktika im Rahmen des Medizinstudiums bitte an: Franziska Weidlich

Praktika für Studierende der Psychologie

Das Bild zeigt vier junge Menschen. Die junge Frau links hält einen großen grünen Telefonhörer in der Hand. Der junge Mann rechts neben ihr hält eine große orangene Sprechblase über dem Kopf. Die junge Frau rechts neben ihm hält ein großes rundes Schild mit einem I für Informationen zum Pflichtpraktikum für Studierende der Psychologie vor sich. Der junge Mann ganz rechts hält in seiner rechten Hand ein großes rotes Fragezeichen und in seiner Linken Hand ein großes Smartphone. Das Bild symbolisiert den Inhalt des Textes: Fragen und Antworten zum Pflichtpraktikum für Studierende der Psychologie im LVR-Klinikum Essen und Kontaktmöglichkeiten.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Pflichtpraktikum für Studierende der Psychologie.
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Für Praktika im Rahmen eines Psychologiestudiums wenden Sie sich bitte an die Sekretariate der jeweiligen ärztlichen Leitungen.

Studentische Praktika werden ausschließlich an Hauptfach-Studierende der Psychologie (bevorzugt Master; in Ausnahmefällen auch Bachelor) im mindestens 4. Studiensemester vergeben. Hierbei muss es sich um Pflichtpraktika handeln, ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen (Auszug aus der Studienordnung/Prüfungsordnung, aus der die genaue Dauer des Praktikums hervorgeht und dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt). Schülerpraktika oder Praktika zur Orientierung nach dem Schulabschluss oder Praktika vor Aufnahme eines Psychologiestudiums sind nicht möglich.

Bewerbungen können per E-Mail an das FuL-Sekretariat von Prof. Scherbaum geschickt werden: Melanie.Kownatka@lvr.de

Mehr zu Pflichtpraktika für Studierende der Psychologie am LVR-Klinikum Essen

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