Direkt zum Inhalt

Einweise- und Aufnahmeverfahren der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Klinik für abhängiges Verhalten und Suchtmedizin

(Teil-) Stationäre Aufnahme

1. Geplante Aufnahmen

Patienten und Patientinnen, die zu einem bestimmten Termin (elektiv) stationär aufgenommen werden, werden vor der Aufnahme vom Arzt/Ärztin vom Dienst (AvD) in der Allgemeinpsychiatrischen Institutsambulanz persönlich untersucht.

Nach der Untersuchung wird festgellt, welche Behandlung und welche Therapien angebracht sind (Indikation). Der Arzt/die Ärztin vom Dienst legt das weitere Procedere fest und organisiert die weiteren Schritte.

Patienten und Patientinnen, die von ihrem/ihrer niedergelassenen Arzt/Ärztin zu einer stationären Aufnahme eingewiesen werden, stellen sich ebenfalls beim Arzt/Ärztin vom Dienst vor, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Patienten und Patientinnen werden nach dem persönlichen Gespräch auf der zuständigen Station oder in der Tagesklinik angemeldet. Die Mitarbeitenden vereinbaren dann einen Termin mit den Patientinnen und Patienten zur Aufnahme.

Auf den Suchtstationen können sich Patienten und Patientinnen, die dort bereits zuvor schon einmal behandelt wurden, telefonisch auf die Warteliste für die Aufnahme setzen lassen.

Voraussetzung für die stationäre Behandlung ist die Verordnung einer stationären Krankenbehandlung. Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, die ihre Patienten und Patientinnen zur stationären Aufnahme in unsere Kliniken anmelden möchten, können jederzeit telefonischen Kontakt zum AvD aufnehmen (Kontakt über die Pforte, Telefon 0201 7227-0), außerdem steht auch die zuständige Oberärztin telefonisch zur Verfügung (Kontakt über die Allgemeinpsychiatrische Ambulanz, Telefon 0201 7227-265).

Sie können sich vorab über die Behandlungsangebote der Kliniken informieren. Auf unseren Internetseiten finden Sie eine Übersicht über alle ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungsmöglichkeiten.

Alle Patientinnen und Patienten können sich auch persönlich beim Arzt/Ärztin vom Dienst (AvD) informieren (Kontakt über die Pforte, Telefon 0201 7227-0). Nach vorheriger Terminvereinbarung sind auch Besichtigungen der einzelnen Stationen oder Tageskliniken möglich.

2. Notaufnahme

Bei Notfällen untersucht zunächst der Arzt/die Ärztin vom Dienst (AvD) in der Allgemeinpsychiatrischen Institutsambulanz die Patientinnen und Patienten. Diagnostiziert der/die AVD, dass die Patientin/der Patient sofort wegen akuter Eigen- oder Fremdgefährdung (gegebenenfalls bei gerichtlichem Unterbringungsbeschluss) oder der Schwere der psychischen Störung aufgenommen werden muss, wird die Aufnahme auf die Akut- und Aufnahmestation oder einer störungsspezifischen Station eingeleitet. Angehörige können bei einer Notaufnahme den Patienten/die Patientin bis zur Station begleiten und bei der Aufnahme dabei sein, wenn der Patient/die Patientin das möchte.

3. Übernahme aus anderen Krankenhäusern

Patienten und Patientinnen aus anderen somatischen und psychiatrischen Krankenhäusern des Stadtgebietes und aus anderen Regionen können in unseren Kliniken aufgenommen werden, soweit wir genug Plätze frei haben. Patienten und Patientinnen, die im Versorgungssektor der Kliniken wohnen, berücksichtigen wir vorrangig. Wir nehmen jede Anfrage eines anderen Krankenhauses entgegen und prüften diese individuell. Ansprechpartner für alle Krankenhäuser mit Verlegungsansinnen ist der Arzt/die Ärztin vom Dienst (AvD; Kontakt über die Pforte, Telefon 0201 7227-0).

Damit der/die AvD die Anfragen bearbeiten kann, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Stammdaten des Patienten/der Patientin,
  • Kontaktdaten des verlegenden Arztes/der Ärztin und Krankenhauses,
  • Krankheitsbild,
  • Grund des Verlegungswunsches,
  • Rechtsgrundlage, auf welcher der aktuelle stationäre Aufenthalt (freiwillig oder mit richterlichem Beschluss) stattfindet oder künftig in unseren Kliniken stattfinden soll,
  • Rechtsgrundlage bei und während der potentiellen Verlegung,
  • Vorliegen von akuter Eigen- oder Fremdgefährdung des Patienten/der Patientin.

Vor der Verlegung des Patienten/der Patientin muss geklärt sein, ob diese/r auf einer offenen, störungsspezifischen Station aufgenommen werden kann oder zunächst auf unsere geschützte Akut-/ Aufnahmestation verlegt werden muss. Auch bei einer Verlegung eines freiwillig untergebrachten Patienten oder Patientin auf die geschützte Akutstation ist die Rechtsgrundlage, mit welcher der Patient/der Patientin zu uns übernommen wird, wichtig. Bei einem Patienten/einer Patientin (z.B. mit Suizidalität) auf freiwilliger Rechtsgrundlage, aber Indikation zur Behandlung auf der geschützten Aufnahmestation müssen sich die Patientinnen und Patienten mit einer Aufnahme auf einer geschützten Station schriftlich einverstanden erklären.

Bei Patienten und Patientinnen aus somatischen Krankenhäusern ist in der Regel vor der Verlegung in unsere Kliniken eine fachärztliche psychiatrische Beurteilung erforderlich. Damit wird die Indikation für eine Verlegung und die Rechtsgrundlage für den Transport und die Aufnahme in eine der beiden Kliniken abgesichert. Falls erforderlich, muss zunächst die rechtliche Voraussetzung für die Verlegung geschaffen werden.

Unterlagen und Informationen, die bei einer Verlegung übermittelt werden sollten, sind:

  • alle psychiatrischen und somatischen Diagnosen,
  • Laborwerte,
  • aktuelle Medikamente mit Dosierungen,
  • wichtige Untersuchungsergebnisse (z.B. CT, MRT),
  • alle juristisch relevanten (Unterbringungs-) Beschlüsse und Dokumente sowie sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente.

4. Kooperation mit Netzwerken

Die Kooperationen im sozialpsychiatrischen Netzwerk sind in beiden Kliniken vielfältig. Beide Kliniken sind in die Versorgungsstruktur und das (sozialpsychiatrische) Netzwerk der Stadt Essen eingebunden (z. B. PSAG, Gesundheitsamt der Stadt Essen, Jugendamt, Job Center, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen). Es existiert eine gewachsene und sehr intensive Zusammenarbeit mit vielen anderen Einrichtungen und Trägern, z. B. der Suchthilfe direkt Essen, den Essener Kontakten e. V., dem Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Ruhr e.V. (ASB), dem Diakoniewerk Essen, der Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH (GSE). Viele Patienten und Patientinnen, die in Wohnheimen, Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften und anderen betreuten Wohnformen leben, werden von unseren Kliniken in Kooperation mit den jeweiligen Anbietern und Trägern ambulant und stationär behandelt.

Die Zugangswege zur stationären Behandlung für Patienten und Patientinnen, die von Kooperationspartnern zugwiesen werden, folgen dem oben aufgeführten Vorgehen. Bei Rückfragen oder Besprechung von Vorgehensweisen innerhalb von besonderen Übereinkünften oder Verträgen zwischen verschiedenen an der Behandlung beteiligten Partnern und Einrichtungen steht der Arzt/die Ärztin vom Dienst jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zertifikate und Mitgliedschaften

LVR auf Instagram
LVR auf Facebook
LVR auf Youtube

Kontakt

LVR-Universitätsklinik Essen

Virchowstraße 174

45147 Essen

Telefon 0201 7227-0