Aktuelles zu möglichen Zugangsregelungen

Besuchs- und Zugangsregelungen

Aktuell gelten in der LVR-Universitätsklinik Essen keine Besuchs- und Zugangsregelungen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Die zuletzt geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind zum 7. April 2023 ausgelaufen.

Besuchende der LVR-Universitätsklinik Essen sind nicht mehr verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen. Patient*innen müssen vor Aufnahme keinen Corona-Schnelltest vornehmen.

Über die Besuchzeiten informieren die jeweiligen Stationen.