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Aktuelles zur zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen

Auf dieser Seite veröffentlichen wir Neuigkeiten zur Planung der forensischen Klinik in Essen-Heidhausen.

Die Fertigstellung der Klinik ist nach aktuellem Stand für 2029 geplant. Dort sollen 69 psychisch kranke Straftäterinnen – ausschließlich Frauen – therapiert und betreut werden.
Träger und Betreiber der Klinik wird der Landschaftsverband Rheinland, der bereits an acht Standorten im Rheinland psychisch kranke Straftäter*innen behandelt.

Mehr als 200 Interessierte bei Wiederholung der Bürgerversammlung

Wegen des großen Interesses wurde am 25. Februar 2026 die erste Bügerversammlung von Ende Januar wiederholt, um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Informationen zur geplanten Frauenforensik in Essen-Heidhausen aus erster Hand zu erhalten. Der Planungsbeirat der zukünftigen forensischen Klinik hatte dieses Mal in die Aula des Mariengymnasiums (Brückstraße 108, 45239 Essen) geladen. Damit war er dem Wunsch der Elterninitiative gefolgt, die Versammlung in einem größeren Raum als zuletzt und möglichst wohnortnah durchzuführen. Knapp 220 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt.

Wie bei der ersten Bürgerversammlung informierten Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), der Stadt Essen sowie des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zu Themen rund um die geplante Frauenforensik. Dabei ging es wie bei der ersten Bürgerversammlung vor allem um die baulichen Planungen und die Standortwahl sowie um Therapie und Sicherheit.

Neu waren Informationen zum Bebauungsplan von 1974, der einem Gutachten der Stadt Essen zufolge möglicherweise unwirksam sein könnte.

Durch die Veranstaltung führten erneut die Vorsitzende des Planungsbeirates, Marion Greve (Superintendentin der Evangelischen Kirche Essen), und ihr Stellvertreter, Prof. Dr. Björn-Enno Hermans (Caritasdirektor Essen).

Greve und Hermans erläuterten zu Beginn noch einmal die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen:

  • Der Planungsbeirat wird gemäß Geschäftsordnung eingesetzt, wenn ein Standort für eine forensische Einrichtung bereits festgelegt wurde. Er begleitet den Planungsprozess, gibt Informationen weiter und ermöglicht den Austausch mit der Öffentlichkeit.
  • Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist verantwortlich für die Bedarfsfeststellung, Planung und Bau der Einrichtung.
  • Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernimmt im Auftrag des Landes nach der Fertigstellung den Betrieb er Klinik.
  • Die Stadt Essen ist für planungsrechtliche Fragen zuständig, insbesondere Bebauungspläne, Abstandsregelungen und baurechtliche Vorgaben.

Dr. Ecevit Agu, Planungsdezernent der Stadt Essen, lieferte zu Beginn neue Informationen zum Bebauungsplan. Das Gutachten der Stadt komme zu dem Schluss, dass der Bebauungsplan von 1974 formale Fehler aufweist; nach Einschätzung der Gutachter sei er deshalb unwirksam.

Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würde das betreffende Gebiet planungsrechtlich als Außenbereich gelten, und Bauvorhaben wären nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die geplante Klinik falle dabei unter die Kategorie der sonstigen Vorhaben. § 37 des Baugesetzbuches (BauGB) ermögliche es dem Land jedoch, bei Vorhaben von besonderer Bedeutung von planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen; das Ministerium habe angekündigt, diese Möglichkeit gegebenenfalls zu nutzen.

Birgit Szymczak, Gruppenleiterin forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) beim MAGS, bestätigte, dass der Bebauungsplan in seiner physischen Form von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf geprüft werde, um dessen tatsächliche Unwirksamkeit festzustellen. Sie führte aus, dass das Land dennoch beabsichtige, die Forensik zu bauen. Szymczak rechtfertigte dies mit dem landesweit steigenden Bedarf an Plätzen für psychisch kranke Straftäterinnen im Maßregelvollzug.

In Nordrhein-Westfalen gebe es derzeit 17 forensische Kliniken, davon nur zwei speziell für Frauen. Die steigenden Zahlen erforderten daher einen weiteren Standort, um auch forensisch untergebrachte Frauen wohnortnah unterzubringen – ein wichtiger Aspekt für die spätere Resozialisierung. Szymczak ging auch auf die Straftaten der forensischen Patientinnen ein: Sexualdelikte spielten bei Frauen eine untergeordnete Rolle; die häufigsten Delikte seien Körperverletzung und Brandstiftung.

Wegen der steigenden Zahl von forensischen Patient*innen habe das Land bereits 2012 das zweite Ausbauprogramm ins Leben gerufen und mit der Standortsuche für weitere Kapazitäten begonnen. Eine vom MAGS beauftragte Machbarkeitsstudie bewerte das vorgesehene Grundstück in Essen-Heidhausen für den Bau einer forensischen Klinik für 69 Patientinnen positiv, unter anderem hinsichtlich Größe, Erschließung, Topografie und grundsätzlicher baurechtlicher Eignung.

Bürgerinnen und Bürger kritisierten die Standortwahl, insbesondere die Verkehrssituation, die Nähe zu Zugang zu Schulen und Kindergärten sowie die mangelnde Transparenz bei der Standortsuche. Die MAGS-Vertreter*innen erklärten, dass alternative Standorte in engem Austausch mit Kommunen identifiziert und geprüft worden wären mit dem Ergebnis, dass die Planungen für den Standort in Heidhausen wegen seiner Eignung weitergeführt würden.

Prof. Dr. med. Johannes Fuß, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung der LVR-Universitätsklinik Essen, erläuterte die Aufgaben des Maßregelvollzugs: Therapie, Rückfallprävention und Schutz der Allgemeinheit.

Fuß betonte, dass Lockerungen und Ausgänge nur nach gründlicher, individueller Prüfung möglich seien. Eine verspätete Rückkehr werde umgehend der Polizei gemeldet, die über weitere Maßnahmen entscheide. Auf die Frage nach dem Risiko für die Nachbarschaft sagte Fuß, ihm sei kein Fall bekannt, in dem eine Patientin während eines Ausgangs aus einer Frauenforensik eine schwere Straftat in der Nachbarschaft begangen habe.

Auf Nachfrage wurde ausgeführt, dass auch transgeschlechtliche oder diverse Patientinnen individuell betreut würden – stets unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Außerdem würden an den Kliniken regelmäßig Notfallübungen stattfinden.

Abschließend stellte Ulrich Scheinhardt, Referatsleiter Bau und bauliche Sicherheit der forensischen Psychiatrie im MAGS NRW, das bauliche Konzept vor. Dabei orientierte er sich noch an dem alten Bebauungsplan, der möglicherweise unwirksam ist. Innerhalb der darin festgelegten Baugrenzen seien mehrere Gebäude geplant: ein zentrales Pfortengebäude mit Sicherheitsschleuse als einzigem Zugang, ein Stationsgebäude, ein Freizeitgebäude, eine Werkstatt, eine Sporthalle sowie eine Rehabilitationsstation für fortgeschrittene Behandlungsphasen. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet bleibe unangetastet.

Die Grundfläche der geplanten Gebäude betrage rund 7.500 Quadratmeter, hinzu kommen würden etwa 8.400 Quadratmeter Wegeflächen. Von der insgesamt rund 50.000 Quadratmeter großen bebaubaren Fläche sollten etwa 32 Prozent überbaut werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan erlaube bis zu 40 Prozent. Zulässig wären zwei bis vier Vollgeschosse, geplant seien maximal drei.

Die Fertigstellung der Klinik in Essen-Heidhausen ist nach aktuellem Stand für 2029 geplant. Die entstehenden 69 Behandlungsplätze sollen dann für die Behandlung von forensisch untergebrachten Frauen genutzt werden. Träger und Betreiber der Klinik wird der Landschaftsverband Rheinland, der bereits an acht Standorten im Rheinland forensische Fachkliniken betreibt.

Stadt Essen veröffentlicht Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zum Bebauungsplan

Bezüglich des geplanten Bauvorhabens einer Forensik des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) im Essener Stadtteil Heidhausen gibt es neue Erkenntnisse.

Die bisherige Einschätzung, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 „Barkhovenallee“ eine wirksame planungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit des Vorhabens bildet, kann von Seiten der Stadtverwaltung nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

Nach Sichtung der Bebauungsplanunterlagen durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich der baurechtlichen Grundlage für den Bau einer Forensik in dem beabsichtigten Bereich verdichteten sich Hinweise darauf, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 fehlerhaft und daher gegebenenfalls sogar unwirksam sein könnte.

Zur Überprüfung dieser Einschätzung und Klärung der weiteren Vorgehensweise wurde ein externes Rechtsgutachten beauftragt.

Dies kommt ebenfalls zu der Einschätzung der formalen Fehlerhaftigkeit und einer möglicherweise dadurch bedingten Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde wurde vor diesem Hintergrund nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass ein nicht unerhebliches Risiko besteht, dass ein verwaltungsgerichtliches Verfahren erfolgreich sein könnte, wenn die Realisierung des Vorhabens auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 7/74 erfolgt.

Allerdings zeigt das Gutachten auch auf, dass die Forensik bei Wegfall des Bebauungsplans wahrscheinlich auf der einschlägigen, rechtlichen Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig sein könnte.

Diese Erkenntnisse werden nun über die Bezirksregierung dem MAGS mitgeteilt. Dort wird auch über das weitere Vorgehen entschieden.

Das durch die Stadt Essen beauftragte Rechtsgutachten betreffend die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 7/47 „Barkhovenallee“ liegt bei der Stadt Essen – Amt für Stadtplanung und Bauordnung – Lindenallee 10, 45127 Essen in Raum 247a zur Einsichtnahme bereit. Es kann zu den üblichen Dienstzeiten (Mo – Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis 12 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0201 – 88 61 100 (Frau Schneider) eingesehen werden. Die Fertigung von Kopien, Abschriften oder anderweitiger Vervielfältigungen ist nicht gestattet.

Die Pressemitteilung wurde herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

Wiederholung der Bürgerversammlung

WIEDERHOLUNG DER ERSTEN VERSAMMLUNG NACH GROSSEM INTERESSE

Der Planungsbeirat der zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen lädt die Bürgerinnen und Bürger erneut ein zu einem Informationsabend zum Stand der Planungen rund um die Frauenforensik. Nach dem großen Interesse bei der ersten Auflage wurde eine Wiederholung der Versammlung mit den Vorträgen der Expert*innen versprochen, um auch die Menschen direkt zu informieren, die aufgrund begrenzter Platzkapazität in der Jonakirche am 28. Januar nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten.

Die Wiederholung der Bürgerversammlung findet statt am Mitwoch, 25. Februar 2026, in der Aula des Mariengymnasiums (Brückstraße 108, 45239 Essen). Beginn ist um 18 Uhr. Der Vorstand des Planungsbeirates ist bei der Wahl des Ortes dem Wunsch der Elterninitiative gefolgt, die Versammlung so wohnortnah wie möglich für die meisten interessierten Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Ein größerer Veranstaltungsraum - die Aula bietet Sitzplätze für 375 Menschen - stand unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Referentinnen und Referenten kurzfristig nicht zur Verfügung.

Wie bei der ersten Versammlung werden Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), der Stadt Essen und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zu Bau- und Planungsfragen sowie zu Therapie und Sicherheit der geplanten Frauenklinik informieren und Fragen beantworten.

Der Raum bietet Sitzplätze für 375 Besucher*innen. Bei der Veranstaltung könnten Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und durch Medienvertreter*innen erstellt werden.

Fällarbeiten starten vor dem Abbruch der alten Gebäude

Auf dem Gelände an der Barkhovenallee beginnen am Donnerstag, 12. Februar 2026, Fällarbeiten. Die Felder werden teilweise im Randbereich mit entsprechendem Gerät befahren, auch Holz könnte in diesen Bereichen zwischengelagert werden.

Die Baumfällungen haben allein mit den Vorbereitungen der Abbrucharbeiten der alten Gebäude zu tun. Sie bedeuten nicht, dass bereits eine Entscheidung über die weitere Bebauung getroffen wurde.

Bürgerversammlung am 28. Januar 2026 – nächste bereits in Planung

Eine Grafik zeigt die geplante Klinik in Heidhausen aus der Vogelperspektive.
Die geplante Klinik in Heidhausen aus der Vogelperspektive. Grafik: GENERALPLANER RDS PARTNER
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Im Rahmen einer Bürgerversammlung haben auf Einladung des Planungsbeirates der zukünftigen forensischen Frauenklinik das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Stadt Essen am 28. Januar 2026 über die Planungen für eine neue forensische Klinik für Frauen in Essen-Heidhausen informiert. Rund 300 Bürgerinnen und Bürger fanden in der Jona-Kirche Platz, weitere Interessierte konnten aus Brandschutzgründen leider nicht mehr eingelassen werden. Eine weitere Bürgerversammlung ist deshalb bereits in Planung.
Durch die Veranstaltung führten die Vorsitzenden des Planungsbeirates, Marion Greve (Superintendentin der Evangelischen Kirche Essen) und ihr Stellvertreter, Prof. Dr. Björn-Enno Hermans (Caritasdirektor Essen).

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen Informationen über die Art der Einrichtung, die baulichen Planungen, die Standortwahl für die Klinik sowie Sicherheitsaspekte.

Landesweit steigt der Bedarf an Plätzen für psychisch kranke Straftäterinnen im Maßregelvollzug. Das Land hat daher umfassende Prüfungen für geeignete Grundstücke vorgenommen. Eine vom MAGS beauftragte Machbarkeitsstudie bewertete das vorgesehene Grundstück in Essen-Heidhausen für den Bau einer forensischen Klinik für 69 Patientinnen positiv, unter anderem hinsichtlich Größe, Erschließung, Topografie und grundsätzlicher baurechtlicher Eignung. Andere Flächen mit bereits bestehendem Bebauungsplan standen nach Angaben des Ministeriums nicht zur Verfügung.

Auf dem Gelände in Heidhausen wurden bereits Vermessungsarbeiten, artenschutzrechtliche Prüfungen und Baugrunduntersuchungen vorgenommen. Derzeit werden Abbrucharbeiten an bestehenden Gebäuden vorbereitet. Für den Abriss der Gebäude müssen neun Bäume gefällt werden, weitere Fällungen, die erst für einen Neubau nötig wären, sind derzeit nicht in Vorbereitung. Darüber hinaus steht die Allee in der Mitte des Geländes unter besonderem Schutz und bleibt erhalten.

Dr. Ecevit Agu, Planungsdezernent der Stadt Essen, betonte, dass von Seiten der Stadt eine ergebnisoffene planungsrechtliche Prüfung laufe. Ein externes Gutachten sei beauftragt worden.

Ulrich Scheinhardt, Referatsleiter Bau und bauliche Sicherheit der forensischen Psychiatrie im MAGS NRW, stellte das bauliche Konzept vor. Geplant sind mehrere Gebäude innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen: ein zentrales Pfortengebäude mit Sicherheitsschleuse als einziger Zugang, ein Stationsgebäude, ein Freizeitgebäude, eine Werkstatt, eine Sporthalle sowie eine Rehabilitationsstation für fortgeschrittene Behandlungsphasen. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet bleibe unangetastet.

Die Grundfläche der geplanten Gebäude beträgt rund 7.500 Quadratmeter, hinzu kommen etwa 8.400 Quadratmeter Wegeflächen. Von der insgesamt rund 50.000 Quadratmeter großen bebaubaren Fläche sollen etwa 32 Prozent überbaut werden. Der Bebauungsplan erlaubt bis zu 40 Prozent. Zulässig wären zwei bis vier Vollgeschosse, geplant sind maximal drei.

Prof. Dr. med. Johannes Fuß, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung der LVR-Universitätsklinik Essen, erläuterte in der Jona-Kirche wann es zu einer Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie kommen kann. Die Unterbringung gemäß § 63 StGB ist unbefristet, mögliche Lockerungen wie Ausgänge würden immer gründlich geprüft. Auf die Frage nach dem Risiko für die Nachbarschaft betonte Prof. Dr. Fuß, ihm sei kein Fall bekannt, in dem eine Patientin während eines Ausgangs aus einer Frauenforensik ein schweres Gewaltdelikt an einem zufälligen Opfer der Nachbarschaft begangen habe

In der über dreistündigen Versammlung äußerten die Bürgerinnen und Bürger vor allem ihre Sorgen in Bezug auf die Nähe der Klinik zur Wohnbebauung und zu Schulen und Kindergärten. Auch über Fragen des Naturschutzes, Lärmbelästigung und der Verkehrsbelastung durch den Betrieb der Klinik wurde lebhaft diskutiert.
Die Fertigstellung der Klinik in Essen-Heidhausen ist nach aktuellem Stand für 2029 geplant. Die entstehenden 69 Behandlungsplätze sollen dann für die Behandlung von forensisch untergebrachten Frauen genutzt werden.. Träger und Betreiber der Klinik wird der Landschaftsverband Rheinland, der bereits an acht Standorten im Rheinland forensische Fachkliniken betreibt.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) stellt zwei Präsentationen, die bei der Bürgerversammlung gezeigt wurden, als PDF-Datei zum Download zur Verfügung (PDF, 2,85 MB)

Einladung zur Bürgerversammlung am 28. Januar 2026

Der Planungsbeirat der zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen lädt die Bürgerinnen und Bürger ein zu einer Informationsveranstaltung zum Stand der Planungen rund um die Frauenforensik.

Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), der Stadt Essen und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) informieren zu Bau- und Planungsfragen sowie zu Therapie und Sicherheit der geplanten Frauenklinik und beantworten Fragen.

Mittwoch, 28. Januar 2026, 18 Uhr
Jona-Kirche Essen
Heidhauser Str. 63, 45239 Essen

Der Raum bietet Platz für rund 300 Besucherinnen und Besucher. Bei der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und durch Medienangehörige erstellt werden.

Pressemitteilung vom 25. November 2025

Bürgerinformationsabend zum Planungsstand der zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen am 28. Januar 2026

Nutzung der Klinik-Turnhalle auch für Bevölkerung geplant. Leitung der Frauenforensik in der LVR-Klinik Bedburg-Hau stellt Behandlungskonzepte vor.

Der Planungsbeirat der zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen bindet die Bevölkerung stärker in das Bauprojekt ein. Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, 28. Januar 2026, werden ab 18 Uhr alle interessierten Bürger*innen umfassend über die Planungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen informiert. Als mögliche Veranstaltungsorte werden Kirchen in Essen-Heidhausen angefragt. Weitere Informationen zum Bürgerdialog werden in den nächsten Wochen folgen.

Auf der gestrigen Sitzung des Planungsbeirates präsentierte der Vertreter des MAGS, dort zuständig für forensische Bauvorhaben, den aktuellen Stand der Planungen Positiv wurde vom Beirat aufgenommen, dass das Ministerium die Anregungen zum Bauprojekt aus der vergangenen Sitzung mitgenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt hatte.

Turnhalle für Bevölkerung nutzbar machen

Auf viel Zustimmung bei den 31 Mitgliedern des Planungsbeirates unter Leitung der Vorsitzenden Marion Greve, Superintendentin der Evangelischen Kirche Essen, stießen Überlegungen, die Turnhalle der Klinik auch für die Bevölkerung nutzbar zu machen. Sie könnte so platziert werden, dass Freizeitsportler*innen die Halle von außen durch einen separaten Eingang betreten und nicht durch die Klinik gehen müssen. Auch für die Positionierung des Reha-Gebäudes für Patientinnen gab es einen neuen Vorschlag: Die Architekten planen das eingeschossige Haus nun weiter von der Straße entfernt.

Die Rehabilitation forensischer Patientinnen war auch Thema von Chefärztin Emiliya Pavlova und Pflegedienstleiter Joergen Grell, die duale Leitung der frauenforensischen Abteilung der LVR-Klinik Bedburg-Hau – der bislang einzigen Klinik für forensisch untergebrachte Frauen im Rheinland. Sie präsentierten und erläuterten ihre innovativen Behandlungskonzepte. Diese zielen darauf ab, durch intensive Therapie und Behandlung die Patientinnen schnellstmöglich zu einem straffreien Leben in der Gesellschaft zu befähigen.

Die Fertigstellung der Klinik in Essen-Heidhausen ist nach aktuellem Stand für 2029 geplant. Dort sollen dann 69 psychisch kranke Straftäterinnen – ausschließlich Frauen – therapiert und betreut werden. Träger und Betreiber der Klinik wird der Landschaftsverband Rheinland, der bereits an acht Standorten im Rheinland psychisch kranke Straftäter*innen behandelt.

Pressemitteilung vom 5. September 2025

Ministerium informiert Planungsbeirat umfassend über den aktuellen Planungsstand für die frauenforensische Klinik in Essen-Heidhausen

Landschaftsschutzgebiet und Allee nicht betroffen vom Forensikbau / Transparenter Makrolonzaun gewährleistet Sicherheit

Auf der gestrigen Sitzung des Planungsbeirats der zukünftigen forensischen Klinik in Essen-Heidhausen haben Vertreter*innen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen sowie des Landschaftsverbands Rheinland die Mitglieder über den Stand der Planungen für die forensische Klinik informiert. Nach deren Fertigstellung, die nach aktuellem Stand in drei bis vier Jahren erfolgt sein wird, sollen dort 69 psychisch kranke Straftäterinnen – ausschließlich Frauen – therapiert und betreut werden. Träger und Betreiber der Klinik wird der Landschaftsverband Rheinland, der bereits an acht Standorten im Rheinland psychisch kranke Straftäter*innen behandelt.

Grund für die gestrige Sitzung des Beirats unter Leitung der Vorsitzenden Marion Greve, Superintendentin der Evangelischen Kirche Essen, und ihres Stellvertreters Prof. Dr. Enno Hermans von der Caritas waren Diskussionen innerhalb der Essener Bürgerschaft über den aktuellen Planungsstand. Die Diskussionen wurden dabei insbesondere über Fragen der Größe der Klinik und mögliche Auswirkungen für den Landschaftsschutz geführt.

Das Landschaftsschutzgebiet wird nicht angetastet

Ein Vertreter des MAGS, der im Ministerium zuständig für forensische Bauvorhaben ist, berichtete über den aktuellen Planungsstand aus Sicht des Ministeriums. Die aufwändigen Planungen befänden sich noch in einem frühen Stadium, aber zwei Dinge ständen bereits fest: Das Landschaftsschutzgebiet werde nicht angetastet und die Allee bleibe bestehen. Die Präsentation des Ministeriums machte außerdem deutlich, dass nicht das ganze zur Verfügung stehende Gelände bebaut würde. Die zwei- bis dreigeschossige Bebauung solle nicht direkt an der Barkhovenallee liegen, sondern etwas zurückgesetzt von der Straße. Die Bäume entlang der Straße sollen erhalten bleiben. Allerdings, darauf wies er auch hin, umfasse die Planung mehr Gebäude als die bisherige Bestandsbebauung, die in schlechtem Zustand und daher nicht mehr nutzbar sei.

Ein wichtiges Anliegen war den 31 Mitgliedern des Planungsbeirats, dessen Aufgabe die Begleitung und Unterstützung der geplanten Frauenforensik ist, die Sicherung des Geländes. Dieses wird, so Ulrich Scheinhardt, von einem 5,50 m hohen und transparenten Makrolonzaun umgeben werden. Diese Zäune gelten als extrem ausbruchssicher.

In der rund zweistündigen Beiratssitzung ging es jedoch nicht nur um die Bauplanung. Welche psychischen Erkrankungen haben forensische Patientinnen? Welche Straftaten haben sie begangen? Was ist eine forensische Rehastation und wo sollte diese am besten angesiedelt sein? Wie viele Mitarbeitende werden einmal in der Klinik arbeiten?

Die Beiratsmitglieder hatten viele Fragen und Ideen, die in die weiteren Planungen des Ministeriums einfließen werden. Eine Folgesitzung für November ist bereits geplant. Der Planungsbeirat wird die Öffentlichkeit regelmäßig verlässlich informieren. Denn hier herrschte große Einigkeit unter allen Anwesenden: Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf Transparenz und Kommunikation. Nur so könne die notwendige Akzeptanz für die geplante Klinik gewonnen werden, die aufgrund der immer noch steigenden Zahl forensischer Patient*innen in Nordrhein-Westfalen dringend gebraucht wird.

Broschüre „Therapie statt Strafe – Maßregelvollzug im Rheinland“

Das Foto zeigt das Cover der Broschüre

Hohe Mauern, Sicherheitskameras und Stacheldrahtzäune – das Leben und Arbeiten in den Maßregelvollzugskliniken bleibt den meisten Menschen bereits durch die baulichen Sicherheitsanforderungen verborgen. Daher reagieren viele Menschen oftmals mit Angst und Ablehnung auf eine Maßregelvollzugsklinik in ihrer Nähe.

Es ist die Furcht vor dem Unbekannten: Wie sieht es hinter diesen Mauern aus und was passiert dort? Was sind dort für Menschen untergebracht, die unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung oder einer Drogensucht zum Teil schwere Straftaten begangen haben?

Diesen verständlichen Fragen und Bedenken begegnet der Landschaftsverband Rheinland als Träger von Maßregelvollzugskliniken mit Information und Transparenz. Dazu gehört die Broschüre „Therapie statt Strafe“, die über Krankheiten und Delikte der Patient*innen, ihre Behandlung, Unterbringung und ihre ersten Schritte nach draußen aufklärt.

Hier finden Sie die Broschüre zum Download (PDF, 8,01 MB)

Informationen zum Maßregelvollzug

Der Landschaftsverband Rheinland steht für einen sicheren Maßregelvollzug. Die Gefahr, dass forensische Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung erneut Straftaten begehen, wird durch eine adäquate Behandlung behoben. Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bzw. in einer Entziehungsanstalt gemäß §§ 63, 64 StGB wird von den Strafgerichten angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass eine Person aufgrund ihrer Erkrankung weitere ehebliche Straftaten begehen wird. Daraus folgt für den Landschaftsverband Rheinland der Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs nicht wieder rückfällig werden. Der inneren Sicherheit im Maßregelvollzug sowie der äußeren Sicherheit zum Schutz der Allgemeinheit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Dabei greifen eine Vielzahl von Maßnahmen eng ineinander: bauliche Sicherung, patientenorientierte Behandlungskonzepte, qualifiziertes Personal sowie qualitätsgesicherte Abläufe und Prozesse.
Bei psychisch kranken oder suchtkranken Straftäter*innen wird die Unterbringung im Maßregelvollzug gerichtlich angeordnet, wenn aufgrund der Erkrankung die Gefahr erneuter Straftaten besteht. Um dies zu verhindern, sollen die psychisch kranken Straftäter einer adäquaten Behandlung zugeführt werden. Eine freiheitsentziehende Unterbringung im Maßregelvollzug kommt bei psychisch kranken Straftäter*innen in Betracht, die schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) sind. Bei suchtkranken Straftäter*innen kann eine Maßregelvollzugsunterbringung auch dann vorgenommen werden, wenn die §§ 20 und 21 StGB nicht zur Anwendung kommen. Liegt bei einer Täterin bzw. bei einem Täter eine schwerwiegende psychische Erkrankung (auch Suchterkrankung) vor und sind wegen dieser Krankheit erneut erhebliche Straftaten zu erwarten, kann ein Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) anordnen.
Ziel des Maßregelvollzugs ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung. Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist bei Patient*innen, die nach § 63 StGB in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden, vom Behandlungserfolg abhängig, also zeitlich unbefristet. Die Unterbringung von suchtkranken Patient*innen in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist auf zwei Jahre befristet und kann bei Erfolglosigkeit beendet werden; die Patient*innen werden dann in den Strafvollzug zurückverlegt. Bei den psychischen Krankheiten stehen medikamentöse Therapien mit überwiegend guten Behandlungserfolgen im Vordergrund. Bei Menschen mit Persönlichkeitsstörungen werden in erster Linie psychotherapeutische Ansätze verfolgt, bei Patient*innen mit geistigen Störungen psychotherapeutische und pädagogische Maßnahmen kombiniert. Bei fast allen Patient*innen sind ergotherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Förderung geboten.
Die Mehrzahl der § 63-Patienten (über 85 %) hat keine tragfähige familiäre Bindung. Die Entlassung muss deshalb in neu zu entwickelnde Lebensräume erfolgen. Den "Weg nach draußen" begleiten Fachambulanzen für den Maßregelvollzug. Sie führen die Behandlung nach der Entlassung fort und suchen geeignete Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die eine ganzheitliche Betreuung (Wohnen, Arbeit, Freizeit) durch entsprechend qualifizierte Teams sicherstellen. Die Fachambulanz und die Nachsorgeeinrichtung arbeiten eng zusammen. In Krisenfällen ist eine sofortige Wiederaufnahme in die Maßregelvollzugseinrichtung sichergestellt. Bei den "§ 64-Patienten" sind familiäre und berufliche Bindungen häufiger noch vorhanden. Oft haben sie auch zu den Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe gute Kontakte, sodass ihre Wiedereingliederung geringere Probleme bereitet.

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