Substitutionsambulanzen
Substitutionsambulanzen der LVR-Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin
ZielgruppeUnser Behandlungskonzept
Unser Behandlungsangebot
Aufnahme
Zielgruppe
Das ärztlich kontrollierte Ersatzdrogenprogramm (Substitutionsbehandlung) ist für Patienten und Patientinnen mit einer manifesten Opiatabhängigkeit. Die Substitutionsbehandlung ist für diese Zielgruppe eine Alternative zu anderen Behandlungsmöglichkeiten.
Ob die Behandlung bei zusätzlichen Abhängigkeiten von Alkohol, Benzodiazepin oder Kokain erfolgen kann, klären wir bevor die Substitutionsbehandlung beginnt.
Unser Behandlungskonzept
Die Substitutionsambulanz kann 90 Essener Bürger und Bürgerinnen im Ersatzdrogenprogramm bei Opiatabhängigkeit behandeln. Wir ersetzten die Opiate durch D-, L-Methadon und Buprenorphin, jedoch nicht durch Heroin. Die Substitutionsbehandlung ist eine anerkannte Behandlungsform der Opiatabhängigkeit und erfolgt nach den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes, der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und den Richtlinien der Bundesärztekammer.
Eine Substitutionsbehandlung wird immer von einem Behandlungsteam aus Ärzten und Ärztinnen, medizinischem Assistenzpersonal und Sozialarbeitenden durchgeführt. Neben der Behandlung sowohl körperlicher als auch seelischer Erkrankungen erfolgt eine psychosoziale Betreuung, in der Probleme wie Schulden, Wohnungslosigkeit, Kinderversorgung usw. behandelt werden.
Mittel- bis langfristig ist dabei, in Absprache mit den Patienten und Patientinnen, auch die Abstinenz von den Opiatersatzstoffen vorgesehen. Bei stabilem Verlauf der Substitutionsbehandlung empfiehlt sich, langsam und stetig die Dosis der Opiatersatzstoffe ambulant zu reduzieren. Alternativ kann die Dosis auch während einer stationären Behandlung reduziert werden.
Unser Behandlungsangebot
- Substitutionsbehandlung
- Wenn notwendig, Behandlung zusätzlicher psychiatrischer Erkrankungen
- Sozialarbeiterische Betreuung
- Behandlung als Nulldosis-Patient/Patientin in der Nachsorge für Patienten und Patientinnen, die vom Opiatersatzstoff abdosiert sind
- Ambulante Behandlung gemäß § 35 BtmG (für Patienten und Patientinnen, die eine ambulante Therapieauflage haben, existiert eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Essen).
Aufnahme
Die Aufnahme erfogt über den zentralen Zuweiser der Suchthilfe direkt e. V (Hr. F. Oetker) an die Substitutionsambulanz.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin sämtliche Ihnen zur Verfügung stehenden medizinischen Vorbefunde und eine Auflistung Ihrer Dauermedikation mit.